AGB
Vertragsbedingungen Super Saiya Gym
1.0 Allgemeine Bestimmungen
Mit der Teilnahme an unseren Trainings bestätigt der Vertragsnehmer, die nachstehenden Bedingungen erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Insbesondere gelten die Punkte 1.1 und 1.2.
1.1 Vertragsverlängerung und Kündigung
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend immer wieder um die gewählte Dauer, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf durch den Vertragsnehmer schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung muss via E-Mail erfolgen.
1.2 Versicherung und Gesundheit
1.2.1 Versicherungsschutz
Der Vertragsnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache des Vertragsnehmers. Der Vertragsnehmer bestätigt, ausreichend gegen alle Folgen von Unfall und Krankheit versichert zu sein. Der Vertragsgeber lehnt jegliche Haftung bei Unfällen im Trainingscenter ab.
1.2.2 Gesundheitszustand
Der Vertragsnehmer bestätigt, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat er einen Arzt zu konsultieren.
1.3 Abonnements und Trainingsausfälle
1.3.1 Jahresabonnement
Ein Jahresabonnement gewährt Zutritt, freies Training und Kampfsportlektionen während mindestens zehn Monaten
pro Kalenderjahr.
1.3.2 Trainingsausfall aufgrund von Unfall oder Militärdienst
Ein Trainingsausfall aufgrund von Unfall oder Militärdienst von mindestens vier Wochen berechtigt den Vertragsnehmer zur Vertragsverlängerung entsprechend der Abwesenheitszeit. Hierfür muss die Trainingsunfähigkeit für diesen Zeitraum durch ein Arztzeugnis oder eine schriftliche Bestätigung der Militärbehörde bestätigt werden.
1.4 Änderungen des Stundenplans
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, unter rechtzeitiger Vorankündigung Änderungen im Stundenplan vorzunehmen.
1.5 Zutritt und Benutzung der Einrichtungen
Alle Member haben während der Geschäftsöffnungszeiten Zutritt zum Trainingsraum. Die Benutzung der Geräte und
Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Folgen aus falscher Handhabung wird jegliche Haftung abgelehnt.
1.6 Haftung für persönliche Gegenstände
Der Vertragsgeber übernimmt keinerlei Haftung für entwendete Gegenstände. Wertgegenstände, Schmuck oder grössere
Geldbeträge sind zu Hause zu lassen.
1.7 Adressänderungen
Adressänderungen sind dem Vertragsgeber mitzuteilen.
1.8 Meldung von Sachschäden
Im Trainingsraum entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Vertragsgeber zu melden.
1.9 Weitere Bestimmungen
1.9.1 Haus- und Trainingsordnung
Die Haus- und Trainingsordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.
1.9.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Luzern.
2.0 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
3.0 Kosten bei Zahlungsverzug
Nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt.
Haus- und Trainingsordnung Super Saiya Gym
1.0 Parkplätze und Einrichtungen
Member verpflichten sich, nur die für unsere Schule reservierten Parkplätze zu benutzen (Anschlag beachten). Parkbussen bei Nichtbeachtung gehen zulasten der Falschparkierer. Bei Beschädigungen von Gegenständen ist der Verursacher ersatzpflichtig. Im Übrigen sind bei allen Apparaten und Einrichtungen die Bedienungshinweise zu beachten.
2.0 Verhalten und Disziplin
Alle Member haben die gleichen Rechte und Pflichten. Einzelprivilegien sind nicht statthaft. Untereinander pflegen die Member einen rücksichtsvollen und respektvollen Umgang. Den Weisungen der Geschäftsleitung und deren beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
Bei undiszipliniertem Verhalten können Member verwarnt oder vom Besuch weiterer Lektionen, Trainings und vom Zutritt zum Dojo ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden keine Jahresbeiträge zurückerstattet.
Als ordentliche Kündigungsfrist gilt ein Monat vor Ablauf eines Jahresabonnements.
3.0 Betreten des Trainingsbereichs und Schutzausrüstung
Der Trainingsbereich im Dojo darf nur barfuss oder in Socken betreten werden. Für jedes Training einer Kampfsportart ist der ausreichende Schutz gemäss Aushang der Direktion oder Anweisung des Trainers obligatorisch. Dazu gehören beispielsweise Kopfschutz, Mundschutz, Tiefschutz und Schienbeinschoner.
4.0 Toiletten, Duschen und Garderoben
Toiletten, Duschen und Garderoben sind nach Benutzung sauber und ordentlich zu verlassen. Abfälle jeder Art gehören in die bereitstehenden Körbe und Säcke.
5.0 Ordnung im Kraftraum
Im Kraftraum müssen nach Beendigung des Trainings alle Gewichte und Hantelstangen zurückgeräumt werden.
6.0 Mobiltelefone
Während der Trainings sind die Mobiltelefone abzuschalten.
7.0 Sauberkeit
Starke Verunreinigungen auf den Matten, im Ring sowie in der Garderobe und im WC sind selbst zu reinigen.
8.0 Allgemeine Ordnung
Im Allgemeinen ist auch auf die Ordnung im und um das Gym zu achten.
9.0 Sachbeschädigung, Körperverletzung und Diebstahl
Bei mutwilliger Sach- und Körperbeschädigung sowie bei Diebstahl wird der Vertragsnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Art vom Besuch weiterer Lektionen ausgeschlossen.
10.0 Anwesenheitsliste
Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Training in die Anwesenheitsliste einzutragen.